Bauschutt
=> für Gewerbe und Industrie gilt die Novelle der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfv) vom 01.08.2017
=> Anleitung zur Containerbefüllung
Der reine Bauschutt besteht z.B. aus Betonziegel, Fliesen, Pflastersteine, Schotter, Steinzeugrohre, Tonziegel, Ziegelsteine, Erdaushub, etc.
Ihr Material können Sie gerne auch selbst bei uns anliefern.