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Altholz

=> für Gewerbe und Industrie gilt die Novelle der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfv) vom 01.08.2017
=> Anleitung zur Containerbefüllung

Altholz A1-A3

Zur Abfallart Holz der Kategorien A1 bis A3 gehören naturbelassene Hölzer, behandelte Hölzer, die nicht mit Holzschutzmitteln bearbeitet wurden, Furnierholz, Paletten, Transportkisten, Balken, Holzkisten oder Schnittreste wie Bretterschalungen aus dem Innenbau wie Türblätter und Zargen von Innentüren, Deckenpaneele, Furnierholz, Möbel aus reinem Holz, Paletten und Transportkisten.

Ihr Material können Sie gerne auch selbst bei uns anliefern.

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Altholz A4

Zur Abfallart Holz der Kategorie A4 gehören mit Holzschutzmitteln behandelte Hölzer wie imprägnierte Bauhölzer aus dem Außenbereich, Palisadenhölzer, Sichtschutzwände, Zäune aus dem Außenbereich, Holzfachwerk, Dachsparren, imprägnierte Gartenmöbel, Bahnschwellen, lackierte Fenster / Türen aus dem Außenbereich, welches aufgrund seiner Schadstoffbelastung nicht den Altholzkategorien AI-AIII zugeordnet werden kann.

Ihr Material können Sie gerne auch selbst bei uns anliefern.

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